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Online-Dating Abofallen – die häufigsten Tricks der Anbieter

Online-Dating Abofallen – die häufigsten Tricks der Anbieter

Singlebörsen im Internet gibt es wie Sand am Meer: über 2.500 Singlebörsen allein im deutschsprachigen Raum.  Und das Geschäft mit der Liebe bzw. der Suche danach boomt.

Da fragt man sich, wie es sein kann, dass viele auf der Suche nach der Liebe oder einem Abenteuer in eine Abofalle geraten, aus der sie ohne fachlich versierte Hilfe kaum selbständig herauskommen? Wir haben recherchiert und die häufigsten Methoden, die Anbieter von Datingseiten so oder leicht abgewandelt anwenden, zusammengestellt. Zudem erfährst Du, was Du tun kannst, um die Abbuchungen vom Konto bzw. der Kreditkarte und Mahnungen zu stoppen.

Kostenlose Anmeldung: das Spiel mit der Neugier

Die Falle beginnt häufig mit einem sehr markanten Namen der Datingseite, der die jeweilige Zielgruppe passgenau ansprechen soll. Von harmlos oder witzig klingenden Datingseiten bis hin zu speziellen Sexpraktiken ist gewissermaßen alles zu finden. Dazu kommen dann noch Empfehlungen wie „Finde Dates in Deiner Umgebung“.

Praktisch: die Anmeldung ist völlig kostenlos

So muss man je nach Datingseite nur wenige Angaben über sich und den gewünschten Partner machen und hat häufig in wenigen Minuten ein kostenloses Basisprofil angelegt. Allerdings bemerkt man schon nach kurzer Zeit, dass man mit einer derartigen Basis-Mitgliedschaft nicht sonderlich viel anfangen kann. So sind die meisten nützlichen Funktionen deaktiviert, die einem helfen, um erfolgreich einen passenden Partner auf der Datingseite zu finden. Oftmals können keine oder nur eingeschränkt Nachrichten gesendet und empfangen oder gelesen werden oder die Profilbilder der anderen Mitglieder werden nur verschwommen angezeigt.

Schnupper- und Probemitgliedschaften

Alle Funktionen können erst dann genutzt werden, wenn man eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft abschließt. Zufälliger Weise bieten viele Unternehmen passend dafür sogenannte Schnupper- oder Probemitgliedschaften an. Diese sind nur relativ kurz, „um den vollen Funktionsumfang kennenlernen zu können“ und laufen manchmal nur drei Tage, zuweilen auch 14 Tage bis hin zu vier Wochen und kosten oft nur einen oder wenige Euro.

Der Trick daran ist nur, dass nach Ablauf der Testphase das Schnupper- oder Probe-Abo in eine reguläre Premium-Mitgliedschaft übergeht – und das meist mit einer Mindestlaufzeit zwölf Monaten. Damit das auch bei möglichst vielen Schnupper-Kunden passiert, werden die Kündigungsfristen so ausgestaltet, dass eine rechtzeitige Kündigung der Probemitgliedschaft kaum möglich ist. So muss bei manchen Anbietern die 14-tätige Probe-Mitgliedschaft 10 Tage vorher gekündigt werden.

Profillöschung ist nicht gleich Kündigung

Auch hier lauern die viele Fallen der Anbieter. Es beginnt damit, dass häufig in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Datingseiten-Betreiber ausdrücklich geregelt ist, dass das Löschen des Profils nicht bedeutet, dass auch der Vertrag, und damit das Abo, gekündigt wird. Kündigungen werden von den meisten Anbietern nur per E-Mail, Fax oder per Brief akzeptiert.

Doch auch hier muss man aufpassen: eine Kündigung per E-Mail hat im Zweifel den Nachteil, dass man kaum beweisen kann, dass der Empfänger diese auch tatsächlich erhalten hat. Sicherer ist es daher, wenn man per Fax oder per eingeschriebenem Brief mit Rückschein kündigt. Bei der Kündigungsfrist muss weiterhin berücksichtigt werden, dass die Postlaufzeit mindestens einen Tag beträgt. Zudem wissen die meisten Betroffenen oft nicht, wo sie die Kündigung eigentlich hinschicken müssen. Daher solltest Du darauf achten, dass Du eine Kündigung so versendest, dass Du einen Nachweis über den Erhalt beim Empfänger hast. Außerdem solltest Du auf eine Kündigungsbestätigung bestehen.

Abbuchungen und Mahnungen

Denn eine Kündigungsbestätigung verschicken die Anbieter aber nur selten. Stattdessen erfolgen immer wieder monatliche Abbuchungen vom Konto oder der Kreditkarte. Daten, die man bei der Buchung der Probemitgliedschaft angeben musste.

Können die Beträge nicht abgebucht werden oder lässt man diese mit Hilfe der Bank zurückbuchen, folgen meist sehr schnell Mahnungen bzw. Zahlungsaufforderungen. Diese werden oft zunächst von den Anbietern selbst per E-Mail oder per Post verschickt.

Reagiert man hierauf nicht, folgen im nächsten Schritt Mahnungen von Inkassofirmen oder Rechtsanwälten, die die Forderung eintreiben sollen. Dabei werden oft angstauslösende Drohszenarien aufgezeigt, da bei Nichtzahlung beispielsweise eine Klage mit anschließender Vollstreckung eingeleitet werde. Darüber hinaus werden in den Schreiben zusätzliche Mahn-, Inkasso-, oder Rechtsanwaltsgebühren verlangt, die zum Teil auch sehr hoch ausfallen.

Um weitere nervige oder peinliche Mahnungen zu vermeiden, zahlen viele Betroffene die Beträge in dem Glauben, mit der Zahlung sei die Sache dann erledigt. Da aber das zugrundeliegende Abo in der Regel jedoch nach wie vor nicht gekündigt ist, folgt in vielen Fällen im nächsten Monat sofort die nächste Mahnung.

Sensibilisierung und Bauchgefühl

Um Abofallen zu erkennen, solltest Du Dich ein wenig sensibilisieren. Angebote, die unseriös wirken, sind in der Regel auch unseriös und mit Kosten verbunden – oft sollte man einfach seinem Bauchgefühl vertrauen. Auf jeden Fall solltest Du Dir – so leidlich es auch klingen mag – die AGBs des Anbieters durchlesen, bevor Du einen Vertrag abschließt. Achte auf versteckte Kosten und Preisangaben. Seriöse Anbieter informieren ihre Kunden offen und ehrlich über sämtliche anfallenden Kosten. Das ist gesetzlich sowohl durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als auch durch die Preisangabenverordnung (PAngV) so vorgeschrieben. Wenn Preisangaben also nur versteckt in den AGB, im Kleingedruckten auf der Webseite oder im Fließtext versteckt und nicht klar ausgewiesen werden, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Abofalle.

Hüte Dich vor Scheinadressen und Postfächern. Abzocker wollen sich vor der deutschen Justiz und dem deutschen Finanzamt drücken und geben deshalb oft Scheinadressen oder Postfächer an. Prüfe daher generell das Impressum des Anbieters und sieh nach, wo der Firmensitz liegt. Gibt es kein Impressum, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Abzocke. Laut der Impressumspflicht müssen Druckerzeugnisse und Online-Veröffentlichungen ein Impressum bzw. eine Anbieterkennzeichnung haben. Bei Adressen aus exotischen Ländern wie beispielsweise Dubai, British Virgin Islands oder Rumänien ist also erhöhte Vorsicht geboten.

Die großen Anbieter der Branche

Einige große Anbieter der Branche sind derzeit u. a. (nicht erschöpfend):

  • Casual Networks B.V.
  • D.I.E. GmbH
  • date4friend AG
  • dateyard AG
  • Flirtano GmbH
  • Frontline Digital GmbH
  • HQ Entertainment Network GmbH & Co. KG
  • Interdate
  • Interyard GmbH
  • Paidwings AG
  • Webbilling AG

Wir hoffen, Dich mit diesem Ratgeber für die Thematik der Abo-Abzocke etwas sensibilisiert zu haben. Auch interessant ist unser Ratgeber wie man Fake-Profile erkennt.


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