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Günstigere KFZ-Versicherung für Singles

KFZ Versicherung für Singles

Singles und Alleinstehende sollten sich zu besonders preiswerten Konditionen versichern, denn wer keine Partnerversicherung oder Familienversicherung benötigt, sollte auch nicht dafür bezahlen. Daher bieten viele Versicherer preiswerten Versicherungsschutz speziell für Singles und Alleinstehende an.

Gerade bei der KFZ-Versicherung gilt: bist Du der einzige, der das Fahrzeug fährt, wird dies oft mit einem Beitragsnachlass belohnt.


KFZ-Versicherung: Beiträge vergleichen und sparen

Die Preise der Gesellschaften differieren teilweise erheblich. Wer vergleicht, kann oft mehrere hundert Euro sparen. Die Stiftung Warentest ermittelte bereits für Modellkunden erhebliche Beitragsunterschiede zwischen den verschiedenen Versicherern. Für Fahranfänger kann zwischen dem günstigsten und dem teuersten Tarif der Haftpflichtversicherung mit Teilkasko eine Differenz von über 1.000 Euro bestehen (Vergleiche unter Verivox, tarifcheck.de oder Check24). Bei anderen Verträgen sind die Beitragsdifferenzen zwar nicht so erheblich, machen aber schnell einige hundert Euro jährlich aus. Wer seine KFZ-Versicherung wechseln will, muss bis 30.11. kündigen.

Warum werden Singles günstiger versichert?

Die Versicherer unterscheiden bei einigen Versicherungen nach dem Familienstand. Die KFZ-Versicherung für Singles ist speziell auf alleinstehende Personen zugeschnitten, man spricht deshalb von einem sogenannten Single-Tarif bzw. einer „Versicherung für Singles“. Du musst jedoch kein Single sein, um die Versicherung abzuschließen. Es bedeutet lediglich, dass nur Du als einzelne Person versichert bist. Der Hintergrund der Unterscheidung ist einleuchtend: Bei einer versicherten Einzelperson fällt die Schadenswahrscheinlichkeit geringer aus, als beispielsweise bei einer fünfköpfigen Familie.

Hast Du schon den günstigsten Tarif?

Vergleiche jetzt bei einem der großen Portale (bspw. Verivox, Check24, Tarifcheck), ob Du den günstigsten Tarif für Dich hast.

Gesetzlich vorgeschrieben

Die KFZ-Versicherung gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen. Das heißt, dass Ein Auto kann nur dann zugelassen wird, wenn Du eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) vorlegst. Die KFZ-Versicherung deckt Schäden ab, die Du mit Deinem Auto anderen Fahrzeugen und Verkehrsteilnehmern zugefügt hast. Übernommen werden Sach- und Personenschäden, aber auch Vermögensschäden. Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht versichert. Dafür benötigst Du eine Kasko (Voll- oder Teil-)-Versicherung.

Die Leistungen einer KFZ-Versicherung im Überblick:

  • Sachschäden (z. B. Reparaturkosten, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Reparaturkosten, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfall ,Mietwagenkosten Wertminderung Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden An- und Abmeldekosten Anwaltskosten)
  • Personenschäden (z. B. Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Beerdigungskosten, Schmerzensgeld Rente Beerdigungskosten Hinterbliebenengeld)
  • Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall)

Worauf Du bei einer KFZ-Versicherung achten musst

Die Höhe aller Zahlungen einer Versicherung ist auf die Deckungssumme beschränkt. Die gesetzlichen Anforderungen an die Versicherungssumme sind:

  • Personenschäden bis zu 7,5 Mio. Euro
  • Sachschäden bis zu 1,22 Mio. Euro
  • Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro

Versicherungen bieten aber in der Regel deutlich höhere Deckungssummen für die Kfz-Haftpflicht an.

Achtung: Geht der Schaden über die Deckungssumme hinaus, haftest Du als Unfallverursacher persönlich für alle weiteren Kosten. Daher ist es wichtig, für die KFZ-Versicherung eine möglichst hohe Versicherungssumme zu wählen.

Möglichkeiten die KFZ-Haftpflicht zu kündigen und zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln

Als Versicherungsnehmer hast Du folgende Möglichkeiten, Deine KFZ-Versicherung zu kündigen:

Ablaufkündigung

Die meisten KFZ-Versicherungen laufen zum Jahresende aus und haben eine Kündigungsfrist von einem Monat. Aus diesem Grund muss die  Kündigung spätestens bis zum 30.11.  beim Versicherer eingehen. Einige Versicherer bieten auch unterjährige Vertragsabschlüsse an. Dabei besteht in der Regel ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat. Läuft der Vertrag beispielsweise bis zum 31.03., muss die Kündigung bis zum 28.02. eingegangen sein.

Kündigung im Schadenfall

Im Schadenfall hast Du ein Sonderkündigungsrecht für den bestehenden Vertrag. Die Kündigungsfrist von 1 Monat beginnt, sobald Dein Anbieter den Fall bearbeitet und seine Entscheidung mitgeteilt hat, ob der Schaden übernommen wird oder nicht. Ob die Entscheidung positiv oder negativ ausfällt, hat keine Auswirkungen auf das Sonderkündigungsrecht.

Kündigung bei Beitragserhöhungen

Der Versicherer teilt den Beitrag für das nächste Jahr meistens im November mit. Führt die Risikobewertung Deines Fahrzeugs (Typklasse) und Deines Zulassungsbezirks (Regionalklasse) zu einer für Dich ungünstigeren Einstufung, zieht dies eine Beitragserhöhung nach sich. Du hast dann innerhalb 1 Monats das Recht die Kfz-Versicherung außerordentlich zu kündigen. Wird der Beitrag vermindert, ist keine Sonderkündigung möglich.

Verkauf des Fahrzeugs

Wird das Auto verkauft, hat nur der Käufer die Möglichkeit der Kündigung. Legt der Käufer allerdings bei der Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers vor, gilt dies automatisch als Kündigung.

KFZ-Versicherung nicht zu verwechseln mit der privaten Haftpflichtversicherung

Die KFZ-Versicherung ist die Absicherung vor den teuren Folgen eines Unfalls, den Du mit Deinem Fahrzeug verursacht hast und zahlt die Schäden an anderen Fahrzeugen und Personen.

Die Haftpflichtversicherung hingegen schützt Dich vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden, die Du Dritten unabsichtlich (und ohne Dein KFZ) zufügst und für die Du verantwortlich bist. Ohne eine Versicherung müsstest Du also mit Deinem gesamten heutigen und unter Umständen auch künftigen Vermögen dafür einstehen, die entstandenen Kosten zu ersetzen. Die Haftpflichtversicherung tritt also für Schäden ein, die Du anderen zufügst. Eine Haftpflichtversicherung ist keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung – aber sinnvoll.

Kurz gesagt: die KFZ-Haftpflicht ist eine spezielle Haftpflichtversicherung, die zusätzlich zur (privaten) Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss.

KFZ-Versicherungsbeitrag senken

Bei vielen Versicherern kannst Du den KFZ-Versicherungsbeitrag senken, wenn das Fahrzeug beispielsweise in einer abschließbaren Garage steht oder die jährliche Fahrleistung weniger als 10.000 Kilometer beträgt.

5 Tipps wie Du bares Geld sparen kannst

  1. Vergleiche Versicherungen jährlich: Bevor du deine KFZ-Versicherung abschließt, lohnt es sich, verschiedene Anbieter zu vergleichen. Das spart nicht nur Zeit, sondern vor allem Geld! Auf Vergleichsseiten im Internet kannst du unkompliziert die besten Angebote für Singles finden.
  2. Fahr vorausschauend: Nicht nur, dass es sicherer ist, vorausschauend zu fahren, es spart auch Sprit. Weniger Gas verbrauchen bedeutet weniger Tanken, und das ist gut für deinen Geldbeutel und die Umwelt.
  3. Weniger Kilometer, weniger Kosten: Wenn du weniger Kilometer im Jahr fährst, kannst du oft eine günstigere Versicherung abschließen. Überlege, ob du wirklich jeden kleinen Weg mit dem Auto erledigen musst, oder ob du nicht auch mal aufs Fahrrad umsteigen kannst.
  4. Selbstbeteiligung erhöhen: Du kannst deine Versicherungskosten senken, indem du deine Selbstbeteiligung erhöhst. Das bedeutet zwar, dass du im Schadensfall mehr zahlen musst, aber im Gegenzug sinken deine monatlichen Beiträge.
  5. Rabatte nutzen: Prüfe, ob du Anspruch auf spezielle Rabatte hast. Als Single könntest du eventuell von Sonderkonditionen profitieren, zum Beispiel wenn du wenig fährst oder in einer sicheren Gegend wohnst. Und vergiss nicht, den Schadenfreiheitsrabatt im Auge zu behalten – je länger du unfallfrei fährst, desto günstiger wird deine Versicherung!

Mit diesen Tipps kannst du nicht nur deine KFZ-Versicherungskosten reduzieren, sondern auch mehr Geld für die schönen Dinge im Leben übrig behalten.

 


Voll- oder Teilkasko?

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät bei Neuwagen eher zu einer Vollkaskoversicherung. Denn der Fahrzeug- und Wiederbeschaffungswert wert ist bei einem Neuwagen noch hoch. Bei älteren Modellen genügt dagegen meist eine Teilkaskoversicherung, weil sich die Reparaturkosten im Rahmen halten.

Insassenunfallversicherung

Eine Insassenunfallversicherung benötigen Autohalter nicht, denn Mitfahrende sind über die KFZ-Versicherung des Fahrers versichert.

Kündigung zum 30. November – große Preisunterschiede

Die Preisunterschiede bei der KFZ-Versicherung sind enorm. Das zeigen Versicherungsvergleiche. Selbst wer aktuell günstig versichert ist, kann oft noch günstigere Angebote finden. Vergleichsportale vergleichen unzählige Tarife von vielen. Ist ein anderer Anbieter günstiger als der eigene, lohnt sich die Kündigung. In der Regel muss das Schreiben bis zum 30. November beim bisherigen Anbieter sein. Wer ein Vergleichsportal nutzt, kann gleich online den Anbieter wechseln und der neue Anbieter übernimmt für die die Kündigung beim alten Anbieter. Am besten Du nutzt eines der bekannten Vergleichsportale für KFZ-Versicherungen in Deutschland: Verivoxtarifcheck.de oder Check24.