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Der Parship Widerruf

Dein Recht auf Widerruf

Parship Widerruf: Justizia sieht auch nicht klar

Als Verbraucher hast Du in der Regel für eine bestimmte Zeit die Möglichkeit, Dich wieder von einem Vertrag zu lösen – das sogenannte Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB – wenn ein solcher Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde wie z. B. mit einem Vertreter an der Haustür (Haustürgeschäft) oder auf einer Kaffeefahrt. Dieses Widerrufsrecht gilt auch für sogenannte Fernabsatzverträge, die am Telefon, im Internet oder bei Katalogbestellungen zustande kommen.

Wer also online eine Mitgliedschaft bei der Singlebörse oder – wie im Fall von Parship einer Online-Partnervermittlung – abschließt, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht, welches mit dem § 312 BGB für alle im Internet abgeschlossenen Verträge gilt.

Das heißt, dass Du Deinen Vertrag bis zu 14 Tage nach Abschluss deiner Premium-Mitgliedschaft bei Parship widerrufen kannst - ganz ohne Angabe von Gründen. Dazu genügt eine kurze Nachricht in Textform, also per Brief, Fax oder E-Mail an den Kundenservice. Innerhalb dieser Widerrufsfrist erstattet Dir Parship den Mitgliedsbeitrag für Deine Premium-Mitgliedschaft zurück.

Die Widerrufsfrist

Solltest Du Deine Mitgliedschaft bei Parship widerrufen wollen, musst Du die gesetzlich Widerrufsfrist von 14 Tagen beachten. Du musst also Deine Widerrufserklärung innerhalb dieser Zeit an Parship senden. Eine Begründung für Deinen Widerruf musst Du nicht abgeben. Dennoch ist es für den Anbieter nützlich zu wissen, warum Du Deine Mitgliedschaft bei Parship widerrufen willst, damit er ggf. sein Angebot kundenfreundlicher gestalten kann.


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Die Form des Widerrufs

Um zu widerrufen, musst Du dem Verkäufer – in diesem Fall also Parship – mitteilen, dass Du den Vertrag widerrufen möchtest. Es ist nicht ausreichend, beispielsweise die bestellte Ware einfach zurückzusenden oder Dein Profil zu löschen. Allerdings kannst Du den Widerruf „formfrei“ durchführen, was bedeutet, dass Du ihn auch mündlich oder telefonisch erklären kannst. Bei den letzten beiden Methoden des Widerrufs wird es allerdings Schwierig einen Nachweis über die Durchführung des Widerrufs darzulegen. Nicht zu verwechseln ist der Widerruf mit der Kündigung. Diese kann auch innerhalb der Widerrufsfrist erfolgen. Deine Mitgliedschaft endet dann nach der vereinbarten Vertragslaufzeit.

Die Kosten des Widerrufs

Nun sieht es das Gesetz aber auch vor, dass Dienstleister einen sogenannten Wertersatz abrechnen dürfen, wenn ein Kunde seinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerruft (§ 357 BGB): „Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen (...), so schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung“, heißt es dort.

Der Wertersatz

Solltest Du Dich entschieden haben, Deine Mitgliedschaft zu widerrufen, solltest Du bedenken, dass Du mit dem Abschluss Deiner Premium-Mitgliedschaft bei Parship eine kostenpflichtige Dienstleistung bestellt hast, bei der im Falle eines Widerrufs eine anteilige Zahlung fällig wird. Diese anteilige Zahlung wird auch Wertersatz genannt. Wenn Du also Deine Premium-Mitgliedschaft bei Parship in den ersten 14 Tagen widerrufst, stellt Dir Parship die Zeit ab Kauf Deiner Mitgliedschaft bis zum Widerruf in Rechnung, da Du innerhalb dieser Zeit die Möglichkeit hattest, Kontakt zu anderen Mitgliedern aufzunehmen und Nachrichten auszutauschen.

Bei einem Parship Widerruf ist dieser Ersatz häufig fast genauso hoch wie der komplette Mitgliedsbeitrag.

Wie wird der Wertersatz bei einem Parship Widerruf berechnet

Nach Angaben des Anbieters kann die Höhe des Wertersatzes – wie in unserem Beispiel – bis zu 75 % des Gesamtpreises für den vom Kunden abgeschlossenen Vertrag betragen. Parship berechnet die Höhe des Wertersatzes nach der Anzahl der bereits genutzten Kontakte auf der Webseite und so schreibt der Anbieter Folgendes an einen Widerrufenden:

„Wir garantieren Ihnen das Zustandekommen einer bestimmten Anzahl an Kontakten im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft. Gemäß unseren Regelungen zum Wertersatz bei Widerruf ist die Anzahl der genutzten Kontakte die Basis für die Berechnung. Wir berechnen Ihnen also folgende Rückerstattung:

Ihr Produktpreis: 409 Euro
Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 12
Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 7
Davon zustande gekommene Kontakte: 10
Bereits von Ihnen gezahlt: 409 Euro
Rückerstattung: 102 Euro

Den von Ihnen zu viel gezahlten Betrag erstatten wir Ihnen in den nächsten Tagen.“



Die Grundlage dieser Berechnungsmethode ist in der Widerrufsbelehrung zu finden. Wie Du sicherlich bemerkt hast, spricht Parship in dieser Mail an den Widerrufenden nicht von dem zu zahlenden Wertersatz, sondern lediglich von der Rückerstattung. Und nachvollziehbar ist diese Rechnung ebenfalls nicht. Hat man allerdings das aktuellste Urteil des EuGH genauer gelesen, in dem er zu verstehen gab, dass die Entscheidung anders ausgefallen wäre, wenn der Persönlichkeitstest im Vertrag als eigenständige Leistung dargestellt worden wäre. Der Persönlichkeitstest war in den bisherigen Premium-Verträgen nicht als gesonderte Leistung aufgeführt, dient aber dennoch als Teil der Berechnung des Wertersatzes.

Mit ein wenig Gehirnakrobatik und einfacher Mathematik kommt man schnell auf einen Wert von rund 70 Euro für den Partnerschafts-Persönlichkeitstest und ca. 34 Euro pro Kontakt.

Aus dem EuGH Urteil hat sich für Parship allerdings eine Möglichkeit ergeben, wie das Unternehmen auch in Zukunft weiterhin einen hohen Wertersatz fordern könnte. Es ist also sehr gut möglich, dass sich die Vertragsbedingungen in Zukunft anders gestalten werden.

Die Widerrufsbelehrung in den AGB

Jeder Verkäufer von Waren und Dienstleistungen im Internet ist verpflichtet seine Kunden über ihr Widerrufsrecht zu belehren. Das geschieht meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Webseite. Im Falle des Parship Widerrufs ist diese in den AGB zu finden, sowie folgender Wortlaut:


„Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“



Muster-Klage gegen den Parship-Wertersatz

Die Klägerin schloss im November 2018 eine Premium-Mitgliedschaft ab, für die sie 523,95 Euro zahlte. Zu den Premium-Leistungen gehörte auch ein digitaler Persönlichkeitstest, den sie durchführen ließ. Auf Grundlage des Testergebnisses erhielt sie vom Algorithmus Partnervorschläge. Vier Tage später – also noch innerhalb der Widerrufsfrist – übermittelte sie ihren Parship Widerruf. Parship verlangte daraufhin 392,96 Euro, also rund zwei Drittel der Jahresgebühr. Diesen enorm hohen Wertersatz begründet das Unternehmen damit, dass der Persönlichkeitstest bereits einen großen Teil der Leistung ausmache, außerdem wurden der Klägerin bereits Profile vorgeschlagen, womit sie die Leistung in Anspruch genommen habe. Die Frau klagte also vor dem Amtsgericht Hamburg und forderte die gesamte Summe zurück, denn die Jahresgebühr wäre grundsätzlich höher als bei anderen Nutzern gewesen, die zum selben Zeitpunkt eine Premium-Mitgliedschaft abgeschlossen hätten. Das Amtsgericht wendete sich daraufhin an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), um die Frage zu klären, wie sich der Wertersatz berechnen ließe.

Aktuelles EuGH-Urteil

Die Antwort des EuGH stärkte die Rechte der Nutzer. Das Gericht stellte fest (Az. C 641/19), dass bei einem Parship-Widerruf die Jahresprämie nur anteilig und gemäß des tatsächlichen Nutzungszeitraums berechnet werden dürfe. So dürfen der Klägerin nur vier Tage Nutzung berechnet werden, also 5,74 Euro statt 392,96 Euro.

Kurzer historischer Abriss der Rechtsprechung zum Thema

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Parship erst abgemahnt und dann verklagt, damit es zukünftig keinen Wertersatz mehr fordern kann, dessen Höhe den Betrag übersteigt, der für die tatsächliche Nutzungsdauer fällig wäre.

Mit dem Urteil vom 22. Juli 2014 hat das Landgericht Hamburg (Az. 406 HKO 66/14) auf diese Klage hin Parship untersagt, Verbrauchern, die ihren Vertrag innerhalb der zwei Wochenfrist bei Parship widerrufen haben, überzogene Kosten zu berechnen.

Trotz der deutlichen Worte des Landgerichts Hamburg hat Parship gegen das Urteil Berufung eingelegt und fordert Verbraucher weiterhin zur Zahlung des Wertersatzes auf Grundlage der erfolgten Kontakte auf.

In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht Hamburg (Az. 3 U 122/14) die verbraucherfreundliche Entscheidung des Landgerichts Hamburg aufgehoben, weil es die Methode der Berechnung des Wertersatzes durch Parship lediglich als Rechtsauffassung wertete und darin keine wettbewerbswidrige Irreführung sah.

Die Frage, wie hoch der Wertersatz wirklich sein darf, bleibt auch nach dem Urteil des Oberlandesgerichts weiterhin unklar.


Die Beschwerde der Verbraucherzentrale gegen die Nichtzulassung der Revision lehnte der BGH jedoch mit Beschluss vom 30.11.2017 ab (Az. I ZR/17).

In seinem Urteil vom 8. Oktober 2020 (Rechtssache C-641/19) hat der EuGH Parship dazu verurteilt, den sogenannten Wertersatz, den Kunden nach einem Widerruf an Parship zahlen müssen, grundsätzlich zeitanteilig zu berechnen, woraus sich folgende Beispielrechnung ableitet: ein Kunde, der bei einer Vertragslaufzeit von 1 Jahr nach einem Tag widerruft, muss künftig nur noch 1/365tel des Gesamtpreises leisten. Im Vergleich zur bisherigen Praxis, bei der Parship teilweise bis zu 75 % des Gesamtpreises als Wertersatz verlangte.

Fazit Parship Widerruf

Jeder der online eine Premium-Mitgliedschaft abschließt unterliegt dem Fernabsatzgesetz und hat damit ein 14-Tägiges Widerrufsrecht. Aus der bisherigen deutschen Rechtsprechung geht weiterhin nicht hervor, wie hoch der Wertersatz wirklich sein darf – daran ändert auch das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs nichts.


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